Öffnung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit ab 15.3. möglich

Der Hauptausschuss im Parlament hat beschlossen, dass die Öffnung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit ab 15.3. möglich sein wird. Die Verordnung soll in dieser Form bis 11.4. gelten.

Mit diesem Schritt wurde eine wichtige Forderung der BJV und ihre Mitgliedsorganisationen umgesetzt. Unsere gemeinsamen Bemühungen zeigen also Wirkung!

Hier ein Überblick über die Öffnungsmöglichkeiten:
Die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit ist in der neuen Verordnung im §14 neu geregelt.

  • Veranstaltungen sind mit bis zu 10 jungen Menschen unter 18 möglich.
  • Zusätzlich können zwei Betreuungspersonen (die sich 1x wöchentlich testen müssen) hinzukommen.
  • Indoor-Aktivitäten sind mit Testung und Präventionskonzept möglich.
  • Für Outdoor-Aktivitäten genügt ein Präventionskonzept.
  • Abstand und Maske können, wenn im Präventionskonzept geregelt, entfallen.
  • Es können bei räumlicher und personeller Trennung auch mehrere Gruppen parallel stattfinden.

In der Verordnung finden sich noch Details zu Testungen und Präventionskonzept. Außerdem arbeitet das Bundeskanzleramt/Sektion Jugend gerade an Leitlinien, die - so wie letztes Jahr - eine Vorlage für ein Präventionskonzept etc. bieten werden. Diese könnt ihr, sobald sie fertig sind, unter www.bundeskanzleramt.gv.at/service/coronavirus/coronavirus-infos-familien-und-jugend.html abrufen. Achtung: Die Empfehlungen müssen sich auf die 4. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung beziehen.

Hier sind ergänzend noch die Eckpunkte nachzulesen, die unser Bundesbruder Walli als Verhandlungsergebnis mit der Bundesregierung veröffentlicht hat: Land Vorarlberg - Presse - LH Wallner: Öffnungsschritte in Vorarlberg fixiert

Stand: 12.03.2021

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